Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

HIRZMANN GmbH Fährbetrieb
Geschäftsführung: Rita Hirzmann, Günter Hirzmann
Römerbergstr. 17
56598 Rheinbrohl
Deutschland

Kontakt

Telefon: 02635 / 39 71
Fax: 02635 / 37 51
E-Mail: hirzmann-gmbh@web.de

Registereintrag

Registergericht: Amtsgericht Montabaur
Registernummer: HRB 12130

Umsatzsteuer-ID

USt-IdNr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE149529553

Datenschutzerklärung

Verantwortlicher

HIRZMANN GmbH Fährbetrieb, Römerbergstr. 17, 56598 Rheinbrohl
E-Mail: hirzmann-gmbh@web.de

Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten

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Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Beförderungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen regeln die Beförderung und den Aufenthalt auf dem Fährschiff sowie dem Fährgelände der HIRZMANN GmbH Fährbetrieb. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Fährenbetriebsverordnung gelten innerhalb des gesamten Betriebsgeländes.

§ 2 Ausschluss von der Beförderung

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen unter Drogeneinfluss oder mit Waffen. Fahrzeuge, die das Schiff gefährden könnten, werden nicht befördert. Es sind nur Freimengen bestimmter Gefahrgutklassen nach ADNR zulässig; der Fahrer muss das Fährpersonal informieren.

§ 3 Hausrecht

Der Fährführer übt das Hausrecht aus. Alle Personen an Bord müssen seine betrieblichen Anweisungen befolgen.

§ 4 Fahrplan

Verspätungen durch Längsschifffahrt, Wetter oder höhere Gewalt begründen keinen Haftungsanspruch. Der Betrieb behält sich Anpassungen des Fahrplans vor.

§ 5 Beförderungsvertrag

Der Beförderungsvertrag entsteht durch Betreten oder Befahren des Schiffes. Der Fahrgast zahlt den geltenden Fahrpreis und beachtet alle Beförderungsbedingungen.

§ 6 Fahrausweise

Fahrausweise müssen unverzüglich nach dem Befahren/Betreten erworben werden. Die Fahrzeugsicherheit wird nachgeprüft. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis zahlen einen Zuschlag von 40,00 Euro.

§ 7 Fahrpreise

Die Zahlung erfolgt in bar (Euro). Schecks und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Das Personal muss 1- und 2-Cent-Münzen nur bis zu einem Gesamtwert von 10 Cent annehmen.

§ 10 Tiere

Geschlossene Tiertransporte werden planmäßig befördert. Hunde benötigen Aufsicht und Leine; bei gefährlichen Hunden ist ein Maulkorb Pflicht.

§ 12 Fahrzeuge

Fahrzeuge müssen auf dem Fahrdeck gesichert werden. Eine Betankung auf dem Fahrdeck ist verboten. Das Fahrdeck ist kein Parkplatz.

§ 14 Ordnung

Rauchen an Bord ist verboten. Skateboards und Rollschuhe sind nicht gestattet. Knien oder Stehen auf Sitzbänken ist nicht erlaubt.

§ 16 Haftung

Die Gesellschaft haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Personals verursacht werden. Keine Haftung bei Wetter oder höherer Gewalt.

§ 18 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Linz am Rhein.