Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
HIRZMANN GmbH Fährbetrieb
Geschäftsführung: Rita Hirzmann, Günter Hirzmann
Römerbergstr. 17
56598 Rheinbrohl
Deutschland
Kontakt
Telefon: 02635 / 39 71
Fax: 02635 / 37 51
E-Mail: hirzmann-gmbh@web.de
Registereintrag
Registergericht: Amtsgericht Montabaur
Registernummer: HRB 12130
Umsatzsteuer-ID
USt-IdNr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE149529553
Datenschutzerklärung
Verantwortlicher
HIRZMANN GmbH Fährbetrieb, Römerbergstr. 17, 56598 Rheinbrohl
E-Mail: hirzmann-gmbh@web.de
Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten
Beim Besuch dieser Website werden keine personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet. Es werden keine Cookies gesetzt und keine Analyse- oder Tracking-Tools eingesetzt.
Externe Schriftarten
Diese Website verwendet Google Fonts. Beim Laden der Schriftarten wird Ihre IP-Adresse an die Server von Google übertragen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.
Eingebettete Inhalte
Wir binden eine Karte von OpenStreetMap ein. Beim Laden der Karte wird Ihre IP-Adresse an die Server der OpenStreetMap Foundation übertragen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von OpenStreetMap.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Beförderungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Beförderung und den Aufenthalt auf dem Fährschiff sowie dem Fährgelände der HIRZMANN GmbH Fährbetrieb. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Fährenbetriebsverordnung gelten innerhalb des gesamten Betriebsgeländes.
§ 2 Ausschluss von der Beförderung
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen unter Drogeneinfluss oder mit Waffen. Fahrzeuge, die das Schiff gefährden könnten, werden nicht befördert. Es sind nur Freimengen bestimmter Gefahrgutklassen nach ADNR zulässig; der Fahrer muss das Fährpersonal informieren.
§ 3 Hausrecht
Der Fährführer übt das Hausrecht aus. Alle Personen an Bord müssen seine betrieblichen Anweisungen befolgen.
§ 4 Fahrplan
Verspätungen durch Längsschifffahrt, Wetter oder höhere Gewalt begründen keinen Haftungsanspruch. Der Betrieb behält sich Anpassungen des Fahrplans vor.
§ 5 Beförderungsvertrag
Der Beförderungsvertrag entsteht durch Betreten oder Befahren des Schiffes. Der Fahrgast zahlt den geltenden Fahrpreis und beachtet alle Beförderungsbedingungen.
§ 6 Fahrausweise
Fahrausweise müssen unverzüglich nach dem Befahren/Betreten erworben werden. Die Fahrzeugsicherheit wird nachgeprüft. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis zahlen einen Zuschlag von 40,00 Euro.
§ 7 Fahrpreise
Die Zahlung erfolgt in bar (Euro). Schecks und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Das Personal muss 1- und 2-Cent-Münzen nur bis zu einem Gesamtwert von 10 Cent annehmen.
§ 10 Tiere
Geschlossene Tiertransporte werden planmäßig befördert. Hunde benötigen Aufsicht und Leine; bei gefährlichen Hunden ist ein Maulkorb Pflicht.
§ 12 Fahrzeuge
Fahrzeuge müssen auf dem Fahrdeck gesichert werden. Eine Betankung auf dem Fahrdeck ist verboten. Das Fahrdeck ist kein Parkplatz.
§ 14 Ordnung
Rauchen an Bord ist verboten. Skateboards und Rollschuhe sind nicht gestattet. Knien oder Stehen auf Sitzbänken ist nicht erlaubt.
§ 16 Haftung
Die Gesellschaft haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Personals verursacht werden. Keine Haftung bei Wetter oder höherer Gewalt.
§ 18 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Linz am Rhein.